Allgemeine Bedingungen des SuperTschugger-Gewinnspiels:
Zeitraum: 23.5.2011 bis 30.6.2012.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Es kann mehrfach teilgenommen werden.
Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern, von beteiligten Agenturen und allen Partnern sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige sind vom Gewinn ausgenommen.
Für die Teilnahme ist eine Registrierung mit folgenden persönlichen Daten zwingend: Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail, Strasse, PLZ/Ort.
Jeder Teilnehmende erklärt sich mit der Gewinneinforderung damit einverstanden, dass die Kantonspolizei Bern als Veranstalter dieses Gewinnspiels und die Promotions-Partner den Namen und das Bild des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem gewonnenen Preis zu Werbe- und Marketingzwecken unentgeltlich verwenden dürfen.
Die Teilnahme gilt als Zustimmung zur Verwendung der übermittelten Daten für die Abwicklung des Gewinnspiels und zu deren Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung innerhalb der Schweiz.
Für Datenverluste, insbesondere bei der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt die Kantonspolizei Bern keine Haftung.
Folgende Systemanforderungen sind erforderlich: Ein Internet-Browser. Um einen fehlerfreien Spielablauf garantieren zu können, muss Javascript eingeschaltet und die geforderten Cookies akzeptiert werden.
Die Kommunikation mit den Gewinnern erfolgt ausschliesslich über die angegebenen Kontaktdaten. Die Kantonspolizei Bern behält sich die Sperrung eines Gewinns vor, wenn sich nach Gewinnzuteilung herausstellt, dass der Teilnehmer falsche Daten verwendet oder in sonst einer Art und Weise den Gewinnmechanismus beeinflusst hat (beispielsweise durch technische Manipulation usw.).
Alle Ansprüche betreffend verloster Preise (insbesondere Gewährleistung) sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Die Kantonspolizei Bern behält sich vor, den Wettbewerbs-Zeitraum zu verkürzen (zum Beispiel bei einer Einstellung des zugrunde liegenden Services oder bei einem groben Missbrauch wie zum Beispiel Hacker-Angriff auf die Applikation/Web-Plattform/Server).
Die Kantonspolizei Bern behält sich bei Verdacht der Beeinträchtigungen der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemässe oder unfaire Mittel oder bei Vorliegen sonstiger berechtigter Bedenken (Verstoss gegen Teilnahmebedingungen) das Recht vor, Teilnehmer auszuschliessen, bereits zuerkannte Preise abzuerkennen oder zurückzufordern und Ersatzgewinner zu bestimmen.
Diese Teilnahmebedingungen können von der Kantonspolizei Bern jederzeit geändert werden.
Preise können nicht übertragen oder in bar ausbezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von dir bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Kantonspolizei Bern.
Gerichtsstand ist der Sitz der Kantonspolizei Bern. Es gilt Schweizer Recht.